Baustelle an der Biebricher Allee, an der der Radweg beendet wurde. | © Jan Schlotter
Gefahrenzone Baustelle: Warum die Straßenverkehrsbehörde Wiesbaden in der Pflicht ist
Ob unsichere Umleitungen, Schilderwald oder fehlender Platz für Radfahrende: Am Ende entscheidet die Straßenverkehrsbehörde. Warum sie den Radverkehr strenger schützen muss – und wohin Mängel gemeldet werden können.
Wiesbaden wächst – und mit der Stadt wächst auch der Radverkehr. Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad für alltägliche Wege, insbesondere auf dem Weg zur Arbeit. Doch wer in Wiesbaden auf zwei Rädern unterwegs ist, trifft derzeit fast überall auf dasselbe Nadelöhr: Baustellen.
Dass veränderte Verkehrsführungen an Baustellen ein reales Sicherheitsrisiko darstellen, zeigt nicht zuletzt die Unfallstatistik der Polizeidirektion Wiesbaden: Verkehrsbaumaßnahmen begünstigten auch 2025 die Entstehung neuer Unfallorte.
Die Verantwortung für diese Verkehrsführungen liegt dabei bei einer ganz zentralen Stelle der Stadtverwaltung: der Straßenverkehrsbehörde Wiesbaden.
Die Schlüsselrolle: Keine Bauführung ohne Straßenverkehrsbehörde
Oft wird vermutet, dass Bauunternehmen oder Bauträger alleine entscheiden, wie eine Baustelle abgesperrt oder umgeleitet wird. Doch die rechtliche Realität sieht anders aus: Verkehrsrechtliche Anordnungen laufen ausnahmslos über die Schreibtische der Straßenverkehrsbehörde.
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Genehmigungspflicht: Jede temporäre Spurverengung, jede Schilderaufstellung, jede Umleitung für Rad- und Fußverkehr sowie jede Ausnahmegenehmigung muss von der Straßenverkehrsbehörde geprüft und genehmigt werden (Verkehrszeichenplan).
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Machtvoller Hebel: Die Behörde ist keine bloße Abnick-Instanz. Sie ist die Kontrollbehörde und hat das Recht – und die Pflicht –, Pläne abzulehnen oder Nachbesserungen einzufordern, wenn der Rad- und Fußverkehr benachteiligt oder gefährdet wird.
Wenn Baustellen den Radverkehr abrupt auf die Fahrbahn leiten, Schilder auf Radwegen platziert werden oder Radfahrende zum Absteigen gezwungen werden, geschah dies mit Genehmigung – oder durch fehlende Kontrolle.
Mangelhafte Realität: Note 4,8 im Fahrradklima-Test
ass die Straßenverkehrsbehörde ihrer Schutzpflicht für schwächere Verkehrsteilnehmende an Baustellen bislang unzureichend nachkommt, belegen die Ergebnisse des ADFC-Fahrradklima-Tests. In der Kategorie „Führung an Baustellen“ erhält Wiesbaden von den Radfahrenden die verheerende Note 4,8. Über 63 % der Befragten geben an, an Baustellen im Stich gelassen oder zum Absteigen gezwungen zu werden.
Typische Schwachstellen im Stadtgebiet:
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Fehlende Boardsteinabsenkungen: Gut gemeinte Umleitungen scheitern an Details, der Wechsel von Hochboard auf die Straße oder andersrum geht über eine Kante ohne Anrampung oder sie ist so platziert, dass man enge Kurvenradien fahren muss.
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1. Ring (Bushaltestellen): Schlagartige Verengungen zwingen Radfahrende, sich unvermittelt in den dichten Fließverkehr einzuordnen.
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Baustellenmüll & Beschilderung: Baustellenschilder stehen nicht selten mitten auf dem Radweg, und Sand oder Kies bleiben nach Bauende monatelang liegen
Vorbild Frankfurt: Klare Vorgaben der Behörde
Dass die Straßenverkehrsbehörde die Dinge wirksam steuern kann, beweist der Blick nach Frankfurt am Main. Dort hat das Straßenverkehrsamt verbindliche Standards für Bauträger durchgesetzt:
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Verbot von „Radfahrer absteigen“: Das Zusatzzeichen 1012-36 wird an Baustellen prinzipiell nicht mehr genehmigt.
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Lückenlose Führung: Der Rad- und Fußverkehr ist sicher entlang der Baustelle zu führen – bei Bedarf über abgesicherte Notwege auf der Fahrbahn.
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Verbindliche Anrampung: Bordsteine müssen nach RSA-21 verkehrssicher angerampt werden.
Unsere Forderungen an die Straßenverkehrsbehörde Wiesbaden
Der ADFC Wiesbaden fordert die Straßenverkehrsbehörde auf, ihrer Rolle als Schutzinstanz für den Rad- und Fußverkehr endlich konsequent nachzukommen:
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Keine Genehmigung von Verkehrszeichenplänen, die Radfahrende ohne Schutz in den Schnellverkehr leiten oder schlicht auf das Schild „Radfahrer absteigen“ setzen.
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Einrichtung geschützter Baustellenradwege (Pop-up-Radfahrstreifen / Baustellenbaken), wo immer Fahrspuren verengt werden.
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Verbindliche Kontrollen der Baustellen vor Ort und schnelle Beseitigung von Unrat und Schilderhindernissen auf Radverkehrsanlagen.
Mängel direkt melden: So erreichst du die Behörde
Siehst du eine gefährliche Baustellenführung, Schilder mitten auf dem Radweg oder ungesicherte Kanten? Melde die Schwachstelle direkt an die zuständige Behörde! Je mehr Rückmeldungen dort eingehen, desto höher wird der Druck, Baustellen sicher zu planen.
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Zuständiges Amt: Straßenverkehrsbehörde Wiesbaden (Straßenverkehrsamt – Abt. Verkehrsregelnde Maßnahmen)
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Telefon: 0611 31-8400 (Zentrale Straßenverkehrsbehörde Wiesbaden)
(Tipp: Mache ein Foto der Gefahrenstelle und gib den genauen Standort sowie das Datum an.)





















